Samstag, 19. März 2011
Deutschland lässt Grüßen
Hier ein Beispiel zum Thema: Raus aus dem Hamsterrad. Nach nunmehr 10 Monaten (3/11) auf meiner Reise durch Asien ereilt mich eine Nachricht vom Finanzgericht. Deutschland lässt Grüßen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat Recht gesprochen und das Finanzamt zu meinem Gunsten verurteilt (8K 151 19/08 vom 2.3.2011). In dem Einkommenssteuerbescheid 2005 hat das Finanzamt Büro-Kosten gestrichen und damit mein Einkommen widerrechtlich erhöht. Meine Wohnung habe ich teilweise als Büro genutzt, in dem ich als Selbständiger für die Bewertung von Grundstücken meine zu versteuernde Erwerbstätigkeit verrichtete. D.h. mein Büro war der qualitative und quantitative Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Tätigkeit. Das Finanzamt war der Meinung, das ich das häusliche Arbeitszimmer nur zum Teil nutze und mich auch in Ämtern und auf Grundstücken herumtreibe. Es konnte auch nicht unterscheiden zwischen einem Wertermittler im wirtschaftlich kaufmännischem Bereich und einem Bausachverständigen. Das Finanzamt hat mit wenigen Strichen einen ganzen Berufsstand herab qualifiziert, dem kein Büro, sondern nur ein häusliches Arbeitszimmer zustünde. Dem konnte der Einzelrichter nicht folgen. Alles andere wäre auch unlogisch gewesen. Aber Recht ist ja nicht immer auch logisch. In diesem Fall war es offensichtlich, so dass ich schon aus Prinzip klagen musste, um Recht zu bekommen. Aber so erfreulich der späte „Geldsegen“ ist, er steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, der erforderlich war, diesen Prozess ohne Steuerberater zu führen. Für mich war es ein schmerzlicher Mehraufwand, der mich von der eigentlichen Arbeit abgehalten hat. Der Mitarbeiter des Finanzamtes, der sich damit in geistiger Umnachtung beschäftigte, hat seine „Tätigkeit“ auch noch bezahlt bekommen, aus meinen Steuergeldern. Was mich wundert, warum gerade mein Fall offensichtlich ein Präzedenzfall werden musste, bzw. das Finanzamt diesen Fall ausgewählt hat, um eine prinzipielle Entscheidung herbeizuführen. Eigentlich steht mir als Versuchskaninchen Schmerzensgeld zu.

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